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LF 20 KatS – weit mehr als nur Katastrophenschutz

Mit Löschfahrzeugen für den Katastrophenschutz hat sich Lentner schon vor Jahrzehnten bundesweit einen sehr guten Namen gemacht. Diese Fahrzeuge, die vom Bund den härtesten Prüfungen unterzogen werden, können auch direkt beschafft werden – mit Zuschuss.

 

LF-KatS nicht nur ein „Bund-Fahrzeug“

Katastrophenschutzfahrzeuge stehen in großer Zahl bei Feuerwehren in ganz Deutschland. Die meisten sind vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Doch immer mehr Feuerwehren erkennen den ganz spezifischen Einsatzwert dieses Fahrzeugtyps und beschaffen selbst ein LF 20 KatS. Denn es ist nicht nur ein vollwertiges Erstangriffsfahrzeug, sondern als Multitalent auch für die Wasserentnahme aus offenem Gewässer und für längere Schlauchleitungen bestens gerüstet.

Interessantes Profil

Die Norm sieht 1.000 Liter Wasser vor, eine Tragkraftspritze und 300 Meter B-Schlauch, die vorgekuppelt im Heck über der Pumpe gelagert sind – jederzeit bereit zur Verlegung.

Abweichungen vom Norm-KatS möglich

Interessant für Feuerwehren ist, dass bestimmte Abweichungen von der Bund-Version des Fahrzeuges zulässig sind und man trotzdem den vollen Zuschuss erhält. Zu den üblichen Abweichungen gehören: Druckzumischanlage, bis 1.600 Liter Wassertank, elektro-pneumatischer Lichtmast anstatt Klappmast, System-Sitzbänke statt Truhen-Sitzbänke, LED-Beleuchtung anstatt herkömmlicher Lampen. Kurz: Feuerwehren können die grundsolide Ausführung eines Bundfahrzeuges verbinden mit modernen Ausstattungs-Merkmalen und sich so ein äußerst schlagkräftiges Einsatzfahrzeug zusammen stellen.

 

FAHRZEUG-STECKBRIEF

  • Fahrzeugtyp: LF 20 KatS
  • Norm: DIN EN 1846 und DIN 14530 Teil 8  
  • Besatzung: 1+8 (Gruppe)
  • Einsatzgebiet: Löschfahrzeug vorrangig für den Katstrophenschutz und einer feuerwehrtechnischen  Beladung für eine Gruppe zur Brandbekämpfung, Wasserförderung über lange Schlauchstrecken und einfacher technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs
  • Zul. Gesamtmasse: max. 14.000 kg bzw. 16.000 (siehe FAQ) 
  • Abmessungen: (LxBxH) ca. 7.300 x 2.500 x 3.300 mm
  • Fahrgestelle: Meist MAN, Mercedes oder Scania mit Allradantrieb
  • Aufbau: Aluminium 
  • Einbaupumpe: Feuerlöschkreiselpumpe, mind. FPN 10-2000 
  • Schaum: Zumischer Z4 und optional Lentner-Druckzumischanlage (DZA) ArchimeDOS 
  • Löschwasser: GFK-Tank, mind. 1.000 Liter (Norm), maximal 1.450 Liter
  • Schaummittel: mind. 6x 20-Liter-Kanister, bei DZA auch fahrzeugintegrierter Tank
  • Schnellangriff: 2x C-Schlauch gebuchtet mit angekuppeltem Strahlrohr
  • B-Schlauch: 15x B75-20, gebuchtet und gekuppelt im Fahrzeugheck zum Verlegen direkt aus dem Fahrzeug heraus während langsamer Fahrt, weitere 15 x B75-20 gerollt und in B-Tragekörben, sowie als Schnellangriffsverteiler in den Tiefräumen
    C-Schlauch: 12x C42-15, gerollt und optional in C-Tragekörben
  • Saugschlauch: 6x A-1500-K
  • Leiter: 4-teilige Steckleiter
  • Atemschutz: mind. mit 4 Pressluft-Atemgeräten, davon 2 im Mannschaftsraum zum Anlegen während der Fahrt
  • Norm-Beladung: DIN 14530-8 (enspricht im Wesentlichen LF 10/6), u.a. Tragkraftspritze 10-1000, Wasserbehälter 5.000 Liter 

FAQ: Fragen & Antworten zu LF 10 und HLF 10

Teils ja. In einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg) gibt es allgemeine Ausnahmegenehmigungen, die dies erlauben.  
In der Norm wird das LF 20 KatS der Gewichtsklasse „M“ zugeordnet, die zwischen 7.500 kg und 16.000 kg Gesamtmasse vorschreibt. Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugtypen (z.B. HLF 10 und HLF 20) wird in der DIN-Norm keine weitere Gewichtsbeschränkung genannt. Allerdings ist anzumerken, dass mit Singlebereifung bei den Fahrgestellen ein Maximalgewicht von 14.000 kg nicht überschritten werden kann. Ausschlaggebend ist hier die geringere Reifentragfähigkeit gegenüber Zwillingsbereifung auf der Hinterachse. Das heißt das zulässige Gesamtgewicht beträgt für Single-Bereifung 14.000 kg und für Zwillingsbereifung 16.000 kg.
Jein. Dieser Fahrzeugtyp ist für den Einsatz im Katastrophenschutz konzipiert. Da die Einsatzorte weit entfernt vom Heimatstandort liegen können und im Katastrophenfall rasche technische Hilfe nicht gewährleistet ist, empfiehlt es sich natürlich, das Ersatzrad mitzuführen. Aber auch hier gilt „keine Regel ohne Ausnahme“: In einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg) gibt es allgemleine Ausnahmegenehmigungen, die einen Verzicht auf das Ersatzrad ermöglichen.