Wie hätten Sie Ihren Lichtmasten gerne – als Klappmast, elektropneumatisch betrieben oder mit Handkurbel? Möchten Sie anstatt Lichtmast einen Lichtroboter auf dem Dach? Lichtmasten sind lieferbar mit bis zu acht Leuchtkörpern und 35.000 Lumen Lichtleistung, abgestuft einstellbar mit Nah- und Fernausrichtung. FlexiLite bietet auch die Fokussier-Stellung aller Strahler auf einen Punkt. Auf Wunsch kann an der Mastspitze ein Blaulicht angebracht werden. Die Steuerung der Strahler erfolgt über eine kleine, handliche Kabelfernsteuerung. Bevorzugen Sie Halogenstrahler, die mit 230 Volt betrieben werden, oder LED und Xenon mit 24 Volt? Teilweise werden Quarz-Natrondampflampen gewünscht, beispielsweise in Rüstwagen.
Für maximale Sicherheit sorgen überall am Fahrzeug extrem helle LEDs: Vor den Mannschaftsraumtüren gibt es eine Einstiegsbeleuchtung. Die Umfeldbeleuchtung strahlt nicht nur zu den Seiten, sondern auch nach schräg vorne. Arbeitsscheinwerfer mit hoher Reichweite unterstützen nach vorne beispielsweise die Arbeit an der Seilwinde und nach hinten zum Beispiel das Saugschlauchkuppeln. Die Geräteräume sind durch LEDs beleuchtet, die individuell abgestimmt auf die Beladung angebracht werden. Auch das Lentner-Heck ist mit allen StVZO-Leuchten, mit Blaulichtern und den gelben Verkehrswarnblinklichtern komplett in LED-Technik ausgeführt.
Über einen Nebenantrieb lässt sich ein fest eingebauter Stromerzeuger betreiben. Bei Rüstwagen sind Aggregate mit 30 kVA Leistung üblich. Über eine zweite Lichtmaschine, landläufig Dynawattanlage genannt, lassen sich zwischen 5 und 7 kVA erzeugen. Das reicht, um z.B. einen LED-Lichtmasten ohne Einschalten irgendeines Aggregates in Betrieb nehmen zu können.
Aufbautechnik-Tour
Weiter: Steuerungselektronik
Zurück: Technische Einrichtungen
Anfang: Aufbautechnik-Überblick
Bildunterschriften gibt es in der Galerie-Ansicht: einfach auf ein Bild klicken.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.